Kurzzeitpflege kann erforderlich werden, wenn die Pflege in der häuslichen Umgebung für kurze Zeit nicht mehr sicher gestellt ist.
Die pflegebedürftige Person wird dann vorübergehend in einer stationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr versorgt. Es handelt sich hier um eine Leistung der Pflegeversicherung, die den pflegenden Angehörigen damit eine zeitlich begrenzte Entlastung ermöglicht.
Gerne stellen wir Ihnen Adressen von stationären Einrichtungen mit Kurzzeitpflegeplätzen zur Verfügung.
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